HISTORISCHER HINTERGRUND ZUM GUTSGASTHOF FRATH

Vor langer Zeit war der Graf von Nussberg zur Jagd. Im Wald wurde er von einem Bären bedroht. Ein Stierhüter namens Frao, der gerade seine Herde durch den Wald trieb, rettete dem Grafen das Leben, indem er den angreifenden Bären mit einem Holzpflock erschlug. Aus Dankbarkeit für seine tapfere Handlung schenkte der Nussberger dem Stierhüter diesen Berg. Er erlaubte ihm, sich hier anzusiedeln und als Freibauer das Land zu bewirtschaften. Frao musste also nicht, wie damals üblich, an den Adeligen Abgaben zahlen. Die Frath = Freiheit war gegründet. Erstmals geschichtlich erwähnt ist die „Freiheit“ um 1300 n. Chr.. 1642 findet eine Hofteilung zwischen zwei Brüdern statt, der „Andrelhof“ und der „Frathhof“ genannt „Frathbauer“. Der zuletzt genannte ist unser Hof und lässt sich im geradlinigen Stammbaum bis zum heutigen Tag verfolgen.

Im Jahre 1780 am 22. Dezember schreibt Karl Theodor von Gottes Gnaden Pfalzgraf bei Rhein, Herzog in Ober- und Niederbayern, des hl. Römischen Reichs Erztruchseß und Churfürst zu Gülch, Cleve und Berg Herzog einen Erbrechtsbrief auf Pergament mit Siegel Urkunde versehenen (noch heute im Besitz der Familie Geiger) an den damaligen Besitzer Georg Geiger.

„Er Geiger und seine Erben am Urban haben auch Selbes nicht nur in guten und gleichwerten Stande zu erhalten sondern auch davon nichts zu teilen zu verkaufen, zu versetzen, zu vertauschen oder auf anderem Wege zu veräußern oder davon etwas entziehen zu lassen außer mit unserer grundherrlichen ausdrücklichen Einwilligung und überhaupt alle Bürden eines Landesuntertans sowie die Pflichten eines Grundholdens auf das Genaueste zu beobachten. Hingegen versprechen wir ihm und seinen Erben, daß er und sie, nicht nur von allen und jeden An- und Abstandslaudemien sondern auch von aller Höherung an der Meierschaftsfrist, ………. für ewige Zeiten befreit bleiben, auch mögen die Erben ohne Abzug oder Zubußen habenden Hande, die Gutsbesserung zu genießen und diese unsere Wohltaten blos zur Emporbringung ihres Vermögens und Wohlstandes ruhig und gesichert anwenden. 

Es mag ihm und seinen Erben auch freistehen das Eingebrachte der Eheweiber und andere Schulden ohne daher zu erholend unseren Konsenz auf das Urbar zu versichern, ………. Unter solchen Bendingnissen bestellen sie also den Georg Geiger als unseren Erbrechter auf unseren urbaren Hofe. Getreulich ohne Gefärdung dessen zu wahrer Urkund haben wir ihm für sich und seine Erben diesen pergamentenen Erbrechtsbrief mit unserer größeren Hofkammer secrete gefertigter zustellen lassen. Geschehen in unserer Haupt- und Residenzstadt München den 22. Dezember im 1780. Jahre“.